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GGOYA GROUPDokumentarische Untersuchungen
Projekt 04 · Kartellrechtsdossier

Ein Kartell um den Atem

Eine dokumentarische Untersuchung der Vereinbarung zwischen Pharmstandard und ROSTA, durch die bei einer föderalen Beschaffung von Pulmozyme der Preiswettbewerb ausgeschaltet wurde. Nach dem zeitlich nächstliegenden nationalen Register überwogen Kinder in der versorgten Mukoviszidose-Population. Hinzu kommen die gerichtliche Chronik und die Unternehmensgeschichte von ROSTA. Roche wird ausschließlich als Hersteller des Arzneimittels genannt und wurde nicht als Kartellbeteiligte festgestellt.

§

Amtliche Verfahrensdaten — auf der ersten Seite

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Dokumentarische Fassung · Stand 22.08.2026

Was amtlich festgestellt wurde

Am 25. Mai 2012 stellte der Föderale Antimonopoldienst Russlands im Verfahren Nr. 1-11/202-11 fest, dass ZAO ROSTA und OAO Pharmstandard gegen das Verbot von Vereinbarungen verstoßen hatten, die zur Erhöhung, Senkung oder Aufrechterhaltung von Preisen bei Ausschreibungen führen oder führen können. Betroffen waren elektronische Arzneimittelausschreibungen für den staatlichen Bedarf in den Jahren 2008–2009.

Geldbuße gegen Pharmstandard
201 381 295,10 ₽
Zusammen für beide Beteiligten
mehr als 402 Mio. RUB
Tragweite des Verfahrens
damals rekordhoch für den russischen Pharmamarkt
Investigativer Artikel · Belege und redaktionelle Bewertung

Ein Kartell um den Atem: der Preis von Pulmozyme, Kinder und die Geschichte von ROSTA

Zwei zugelassene Bieter sollten um einen öffentlichen Auftrag konkurrieren. Einer von ihnen erschien nicht zur Auktion; der andere erhielt den Auftrag exakt zum anfänglichen Höchstpreis. Die FAS und die Gerichte stellten fest, dass dies kein Zufall, sondern eine auf die Aufrechterhaltung des Preises gerichtete Vereinbarung zwischen ZAO ROSTA und OAO Pharmstandard war.

80.448 Packungen
Umfang von Los Nr. 16
671.270.983,68 RUB
anfänglicher und vertraglicher Preis
75%
Minderjährige im russischen Register 2011

Was der Staat beschaffte

Los Nr. 16 der Auktion Nr. 091127/001550/312 betraf Dornase alfa, Inhalationslösung 2,5 mg/2,5 ml, Packung zu 6, Handelsname Pulmozyme. Nach den Verfahrensunterlagen der FAS war das Arzneimittel für die bundesweite Beschaffung von Medikamenten für Mukoviszidose-Patienten im Rahmen des Programms für kostenintensive Krankheitsbilder bestimmt. Es spaltet extrazelluläre DNA im Sputum und trägt zur Verbesserung der Lungenfunktion bei; die offizielle Fachinformation des Herstellers bezieht die Behandlung von Kindern wie Erwachsenen ausdrücklich ein.

Am 27. November 2009 schrieb das Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung die Beschaffung von 80.448 Packungen zu einem anfänglichen Höchstpreis von 671.270.983,68 RUB aus. Die Lieferung war in zwei Teile aufgeteilt: 32.180 Packungen beziehungsweise 40% und 48.268 Packungen beziehungsweise 60%. Am 13. Januar 2010 wurde der Vertrag mit Pharmstandard zum unveränderten Höchstpreis geschlossen — ohne Preisnachlass in der Auktion.

Wie der Wettbewerb ausgeschaltet wurde

Die FAS rekonstruierte keine einzelne Handlung, sondern eine Abfolge abgestimmter Schritte. Noch vor der Veröffentlichung der Auktion veranlasste ROSTA den Einkauf von Pulmozyme und dokumentierte anschließend dessen Weiterverkauf an Pharmstandard in Mengen, die bis auf die einzelne Packung mit dem späteren staatlichen Auftrag und dessen zwei Lieferabschnitten übereinstimmten. Danach reichten beide Unternehmen Anträge ein und wurden zugelassen, ROSTA erschien jedoch nicht zur Auktion.

Mangels eines zweiten Bieters wurde die Auktion für nicht zustande gekommen erklärt; Pharmstandard erhielt dadurch das Recht, den Vertrag zum anfänglichen Höchstpreis abzuschließen. Die FAS-Kommission wertete die Gesamtheit der Unterlagen, die exakte Übereinstimmung der Mengen, die Einreichung zweier Anträge ohne ernsthafte Wettbewerbsabsicht und das Nichterscheinen eines Teilnehmers als eine auf die Aufrechterhaltung des Preises zur Erzielung des größtmöglichen Gewinns gerichtete Vereinbarung.

ROSTA erklärte den Verkauf der gesamten Partie mit der günstigeren Vorauszahlung von 20% durch Pharmstandard und machte geltend, den Teilnahmeantrag eingereicht zu haben, um eine Unterbrechung der Lieferungen zu vermeiden. Die FAS prüfte diese Erklärungen, hielt sie angesichts der früheren Unterlagen, der exakten Übereinstimmung der Mengen und des Verhaltens bei der Auktion jedoch für unzureichend; die Gerichte änderten dieses Ergebnis nicht. Der Weiterverkauf der Ware wird als solcher nicht für rechtswidrig erklärt — die rechtliche Würdigung beruht auf der Gesamtheit der Handlungen.

  1. 17.09.2009 — ROSTA stimmte den Import von 104.053 Packungen Pulmozyme ab
  2. 01.10.2009 — ROSTA und Pharmstandard schlossen den Kaufvertrag Nr. 129-P
  3. 01.11.2009 — die Spezifikation über 32.180 Packungen wurde 27 Tage vor Bekanntgabe der Auktion unterzeichnet
  4. 18.–23.12.2009 — beide Unternehmen reichten Anträge ein und wurden zugelassen
  5. 25.12.2009 — ROSTA erschien nicht; der Preis blieb bei 671.270.983,68 RUB
  6. 19.04.2010 — die zweite Spezifikation über 48.268 Packungen vervollständigte die exakte Übereinstimmung mit dem Los

Was FAS und Gerichte feststellten

Am 25. Mai 2012 stellte die FAS fest, dass ZAO ROSTA und OAO Pharmstandard gegen Artikel 11 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes über den Schutz des Wettbewerbs verstoßen hatten: Die Vereinbarung führte zur Aufrechterhaltung des Preises bei der Auktion. Die FAS bezifferte die Einnahmen von ROSTA mit 670.828.519,68 RUB und die von Pharmstandard mit 671.270.983,68 RUB. Bei diesen Zahlen handelt es sich um die von der Behörde ausgewiesenen Einnahmen, nicht um einen damit automatisch nachgewiesenen Betrag einer Überzahlung aus dem Staatshaushalt.

Gegen Pharmstandard wurde eine umsatzbezogene Geldbuße von 201.381.295,10 RUB verhängt. Nachdem die ersten gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben und die Sache erneut verhandelt worden waren, unterlag das Unternehmen in erster Instanz, Berufung und Kassation. Am 18. Februar 2016 ließ der Oberste Gerichtshof im Verfahren Nr. 305-AD14-3104 diese Entscheidungen unverändert und wies die Beschwerde zurück. Die öffentlich zugänglichen Unterlagen belegen die aus der Geldbuße folgende Zahlungspflicht, für sich genommen jedoch nicht deren tatsächliche Erfüllung. Sie stellen auch keine strafrechtliche Schuld irgendeiner Person fest.

ROSTA: vom landesweiten Distributor bis zur Insolvenz

ROSTA war kein zufälliger technischer Bieter. Branchenhistorische Darstellungen führen die Gründung im Jahr 2002 auf den Zusammenschluss der Distributoren Farm Tamda 77, Rossib Pharmacia und ArthroMed zurück. Die offizielle Unternehmensgeschichte des finnischen Unternehmens Tamro bestätigt, dass es 2002 eine Beteiligung an einem neuen landesweit tätigen russischen Großhändler erwarb; 2006 stieg Tamros Anteil auf 42,5%, 2010 wurde er veräußert.

Auch nach dem FAS-Verfahren blieb die Gruppe ein bedeutender Marktteilnehmer: In den Ranglisten von RNC Pharma für 2014 und 2015 belegte ROSTA unter den russischen Pharmadistributoren jeweils den dritten Platz und erreichte bei den Direktlieferungen Marktanteile von 13,1% beziehungsweise 12,0%. Im Jahr 2017 verkaufte die Gruppe die Apothekenketten Raduga und Pervaya Pomoshch an Erkapharm.

Am 23. Januar 2018 wurde im Verfahren Nr. A41-79022/2017 über dieselbe juristische Person (russische Hauptregistrierungsnummer OGRN 1027726007561) das Beobachtungsverfahren eröffnet; am 31. Januar 2019 wurde AO ROSTA für insolvent erklärt und das Insolvenzverfahren eröffnet. Fedresurs weist weiterhin den Insolvenzstatus aus. Diese späteren Vorgänge sind für die Unternehmensgeschichte bedeutsam; es ist jedoch nicht nachgewiesen, dass die Insolvenz eine Folge des Kartellverfahrens war, und der Artikel stellt einen solchen Kausalzusammenhang nicht her.

Moralische Bewertung: wenn die Marge über den öffentlichen Auftrag gestellt wird

Schon ein Kartell bei einer gewöhnlichen Beschaffung nimmt dem Auftraggeber eine echte Wahl. Ein Kartell um ein Arzneimittel für eine schwere Erbkrankheit fügt eine andere moralische Dimension hinzu: Wettbewerb soll hier ein begrenztes Budget in den größtmöglichen Umfang an Behandlung für besonders schutzbedürftige Patienten verwandeln, von denen ein erheblicher Teil Kinder waren.

Wir behaupten nicht, dass infolge dieser Vereinbarung ein bestimmtes Kind das Medikament nicht erhielt: Die öffentlichen Unterlagen belegen dies nicht, und der Wettbewerbspreis, der sich ohne die Absprache gebildet hätte, ist unbekannt. Die ökonomische Logik ist jedoch klar und wird ausdrücklich als Schlussfolgerung gekennzeichnet: Wird der Preis auf dem Höchstniveau gehalten, verliert der Staat die Möglichkeit, eine potenzielle Ersparnis für zusätzliche Behandlungszyklen, Diagnostik oder andere Bedürfnisse der Patienten einzusetzen.

Das moralische Problem erschöpft sich deshalb nicht in der Höhe der Geldbuße. Wie die FAS feststellte, erzeugten die Beteiligten den Anschein zweier unabhängiger Angebote, wo der Staat echten Wettbewerb erwartete. Eine von der Gesellschaft garantierte Hilfe für Erkrankte — überwiegend Kinder — zu einer gegen Preiswettbewerb abgeschirmten Quelle maximalen Gewinns zu machen, ist ein Missbrauch öffentlichen Vertrauens. Dies ist eine redaktionelle Bewertung auf der Grundlage des festgestellten Mechanismus und Kontexts, keine eigenständige Feststellung des Gerichts.

Dokumente und überprüfbare Quellen

Primärdokumente stehen an erster Stelle; Branchenpublikationen werden nur für Unternehmensgeschichte und Ranglisten herangezogen.

01 · FAS / COURTS

Entscheidung, Geldbuße und gerichtliche Kontrolle

Nachstehend folgt eine redaktionelle Übersetzung des wesentlichen rechtlichen Inhalts. Sie macht das Verfahren in allen Website-Sprachen zugänglich, ersetzt jedoch nicht das russische Original und ist keine beglaubigte Übersetzung.

  1. FAS-Entscheidung im Verfahren Nr. 1-11/202-11

    Der FAS stellte fest, dass ROSTA und Pharmstandard an einer verbotenen Vereinbarung bei der öffentlichen Arzneimittelbeschaffung beteiligt waren.

  2. Bußgeldbescheid Nr. 1 14.32/306-12

    Gegen Pharmstandard wurde eine umsatzbezogene Geldbuße von 201.381.295,10 RUB verhängt; der FAS bezifferte die Gesamtsumme für beide Beteiligten später auf mehr als 402 Mio. RUB.

  3. Die Kassation verwies den Streit zur erneuten Prüfung zurück

    Das Handelsgericht des Moskauer Bezirks hob die ursprünglichen Entscheidungen auf, mit denen der Bußgeldbescheid aufgehoben worden war.

  4. Das Moskauer Handelsgericht wies die Klage von Pharmstandard ab

    Bei der erneuten Prüfung im Verfahren Nr. A40-142261/2012 wurde der Antrag auf Aufhebung des FAS-Bescheids abgewiesen.

  5. Das gerichtliche Ergebnis blieb bestehen

    Berufung und Bezirkskassation bestätigten die Abweisung; auch die anschließende Beschwerde von Pharmstandard zum Obersten Gericht änderte das Ergebnis nicht.

№ 1-11/202-11 · 25.05.2012

Originalentscheidung des FAS

Vollständiger russischer Text der kartellrechtlichen Feststellung.

„Pharmazeutisches Kartell“ · 402 Mio. RUB

FAS-Übersicht zu Kartellbußen

Diese amtliche FAS-Publikation vergleicht den Fall mit anderen bedeutenden Kartellverfahren.

02 · THIRD-PARTY DUE DILIGENCE

Westliche Partner von Pharmstandard: Verträge, Belege und Gründe der Zusammenarbeit

Geprüft wurden das öffentliche Pharmstandard-Archiv 2007–2026 und die aktuelle Business-Development-Seite. Diese nennt 15 internationale Partner, legt jedoch nicht für jeden Vertrag Gegenstand, Datum und Laufzeit offen. Deshalb werden die Behauptung von Pharmstandard, ein Archivvertrag und die aktuelle Bestätigung des Vertragspartners getrennt ausgewiesen. Eine aktuelle unabhängige Beziehung ist für Sanofi und Roche belegt; bei den übrigen beruht der heutige Status nur auf der Pharmstandard-Liste oder ist lediglich historisch bestätigt. Roche war nicht am Kartell beteiligt.

Wen Pharmstandard heute als Partner bezeichnet

Business Development · 2026
01

Sanofi

Frankreich · 2025–2026

Aktuelle Beziehung unabhängig bestätigt

Im Juni 2025 meldete Pharmstandard eine Vereinbarung zwischen GENERIUM und Sanofi über die Vollzyklusproduktion von Insulin glargin 300 E/ml. Sanofi veröffentlicht zudem eine am 23. Januar 2026 aktualisierte Geschäftspolitik zum Agenturvertrag mit Pharmstandard. Dies ist der stärkste öffentliche Beleg für eine fortbestehende Beziehung.

02

Roche / F. Hoffmann-La Roche

Schweiz · 2011–2026

Aktuelle Beziehung unabhängig bestätigt

Das Pharmstandard-Archiv dokumentiert eine strategische Partnerschaft und die Vollzyklus-Lokalisierung von Gazyva. Die aktuelle Seite von Roche Moskau führt Pharmstandard gesondert als Distributor. Roche war nicht am Kartellverfahren beteiligt und wird hier nur als eigenständiger Vertragspartner und Hersteller von Pulmozyme genannt.

05

AstraZeneca

Vereinigtes Königreich / Schweden · 2026 list

2026 von Pharmstandard als Partner genannt

Pharmstandard nennt AstraZeneca auf seiner aktuellen Business-Development-Seite, legt jedoch Gegenstand, Datum und Laufzeit eines Vertrags nicht offen. Ein gemeinsamer Compliance-Marathon 2024 belegt für sich keinen Produktvertrag; eine unabhängige Bestätigung eines aktuellen Vertrags wurde nicht gefunden.

09

Gilead Sciences

USA / Irland · 2018–2020 / 2026 list

2026 von Pharmstandard als Partner genannt

Das Pharmstandard-Archiv dokumentiert Herstellungs- und Lizenzvereinbarungen zu Arzneimitteln gegen HIV, Hepatitis C und COVID-19, darunter Sovaldi, Truvada, Epclusa, Biktarvy und Veklury. Gilead steht in der Liste 2026; der heutige Vertragsumfang ist jedoch nicht unabhängig bestätigt.

10

Johnson & Johnson / Janssen

Belgien / USA · 2010–2018 / 2026 list

2026 von Pharmstandard als Partner genannt

Unterlagen beider Seiten bestätigen die Lizenzierung von Sirturo, Technologietransfer und Lohnherstellung für den Export; zuvor wurde Velcade lokalisiert. Pharmstandard nennt 2026 „Johnson, RUSSIA“, J&J bestätigt den heutigen Status der konkreten Verträge jedoch nicht.

11

LifeScan

USA · 2015–2020 / 2026 list

2026 von Pharmstandard als Partner genannt

J&J bestätigte ein Memorandum und einen Vertrag zur Lokalisierung von OneTouch-Teststreifen; Pharmstandard meldete 2020 den vollständigen Transfer und führt LifeScan Russia 2026 als Partner. Seit der Verselbständigung von LifeScan wurde keine unabhängige Bestätigung der aktuellen Beziehung gefunden.

12

Merck KGaA / EMD Group

Deutschland · 2013–2015 / 2026 list

2026 von Pharmstandard als Partner genannt

Die Vereinbarungen betrafen Herstellung, Vertrieb und Marketing von Rebif; eine offizielle Merck-Veröffentlichung bestätigt lokales Fill-and-Finish. Pharmstandard nennt Merck Russia 2026, der heutige Projektstatus ist jedoch nicht belegt. Gemeint ist die deutsche Merck KGaA, nicht die US-amerikanische MSD/Merck & Co.

14

Pfizer

USA · 2020–2024 / 2026 list

2026 von Pharmstandard als Partner genannt

Die Vereinbarung von 2020 umfasste Technologietransfer und Lohnherstellung für vier Onkologika; Pharmstandard veröffentlichte 2023–2024 Aktualisierungen und nennt Pfizer 2026 als Partner. Pfizers Berater Clifford Chance bestätigt die Transaktion unabhängig, nicht jedoch ihre heutige Durchführung.

15

Takeda

Japan · international, kein westliches Unternehmen · 2017–2018 / 2026 list

2026 von Pharmstandard als Partner genannt

Pharmstandard meldet Lokalisierung und Technologietransfer für ADCETRIS und führt Takeda Russia 2026 als Partner. Takeda ist ein japanisches, kein westliches Unternehmen und wird der Vollständigkeit der internationalen Liste halber gesondert gezeigt. Der heutige Umfang ist nicht unabhängig bestätigt.

16

Zentiva

Tschechien · 2026 list

2026 von Pharmstandard als Partner genannt

Zentiva Pharma wird auf der aktuellen Partnerseite von Pharmstandard genannt. Im geprüften öffentlichen Bestand fanden sich weder Angaben zu Gegenstand, Datum und Laufzeit eines Vertrags noch eine unabhängige Bestätigung des Vertragspartners.

Zusätzliches Archiv von Verträgen und Unternehmensbeziehungen

Diese westlichen und grenzwertigen internationalen Beziehungen erscheinen im Archiv, fehlen aber in der aktuellen Liste 2026 oder bedürfen einer gesonderten Einordnung.

H01

Solvay Pharma

Frankreich / Belgien · 15.08.2007

Historische Vereinbarung bestätigt; heutiger Status nicht belegt

Ein Product Licence and Manufacturing Agreement zu Imudon und IRS 19 umfasste importierte Wirkstoffe, lokale Formulierung, Abfüllung und Verpackung, einen geplanten Vollzyklus sowie eine Option auf IP, Know-how und Marken.

H02

Grindeks AS

Lettland · 2008–2010

Historische Vereinbarung bestätigt; heutiger Status nicht belegt

Die exklusive Distribution und Vermarktung von Mildronate ging mit dem Erwerb von 11,3 % an Grindeks durch Pharmstandard einher; die Beteiligung wurde im Oktober 2010 veräußert. Es handelt sich um eine historische, nicht als aktuell belegte Beziehung.

H03

DGM Group

Schweiz · 2011–2026

Aktuelle Beziehung unabhängig bestätigt

Das Joint Venture Pharmstandard-Medtechnika (75/25) wurde für Infektionskontrolltechnik und Technologietransfer gegründet. Die aktuelle Website der Tochter bezeichnet sie weiterhin als offiziellen DGM-Lieferanten. Es geht um Medizintechnik, nicht um Arzneimittel.

H04

Kedrion Biopharma

Italien · 2016–2023

Historische Vereinbarung bestätigt; heutiger Status nicht belegt

Eine Vereinbarung zwischen Pharmstandard, Nacimbio und Kedrion gründete Kirov Plasma für die Vollzyklusproduktion von Plasmaderivaten. Eine Mitteilung von 2023 bestätigte die Lieferung eines italienischen Zwischenprodukts; die genaue heutige Vertragslaufzeit ist nicht offengelegt.

H06

Affitech A/S

Dänemark · 21.04.2010

Historische Vereinbarung bestätigt; heutiger Status nicht belegt

Über die gemeinsame Tochter NTS Plus wurde ein Forschungs-, Entwicklungs- und Lizenzvertrag für zwei Antikörper geschlossen; Pharmstandard sollte die Produkte in Russland und der GUS vermarkten. Gleichzeitig investierte ein Vehikel von Viktor Kharitonin in Affitech; dies ist von einem direkten Pharmstandard-Vertrag zu unterscheiden.

H07

AVVA Rus / AVVA Pharmaceuticals AG

Schweiz · 10.12.2012

Unternehmensbeziehung im Grenzbereich

Der Vertrag über Herstellung, Vermarktung und Vertrieb von Mikrazim, Filtrum, Laktofiltrum und Ursogliv wurde mit der russischen AVVA Rus geschlossen; die Seite verknüpft sie mit der schweizerischen AVVA Pharmaceuticals AG. Der Eintrag wird daher als Grenzfall und nicht als eindeutiger Vertrag mit einem westlichen Unternehmen geführt.

Warum die Zusammenarbeit fortbestehen kann

Nachstehend folgen beleggestützte institutionelle Faktoren und analytische Hypothesen, nicht festgestellte Motive einzelner Unternehmen. Für eine abschließende Bewertung wären nicht öffentliche Due-Diligence-, Audit- und Vertragsgenehmigungsunterlagen erforderlich.

  1. 01

    Ein einziger Betreiber für den russischen Markt

    Pharmstandard bietet selbst Zulassung, Markteinführung, Market Access, Vertrieb, Distribution, Lokalisierung, Serialisierung, Pharmakovigilanz und medizinische Dienste an. Für einen Rechteinhaber kann dies die Zahl der Dienstleister und die Markteinführungszeit reduzieren.

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  2. 02

    Lokalisierung und Technologietransfer

    Die Verträge folgen wiederholt einem Modell: Das westliche Unternehmen liefert Produkt, Rechte, Wirkstoff oder Know-how; Pharmstandard stellt Standort, Verpackung, Qualitätskontrolle, Zulassung und kommerzielle Infrastruktur. Dies ist die dokumentierte Transaktionsstruktur, kein Beleg für ein unzulässiges Motiv.

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  3. 03

    Regulatorische und patientenbezogene Kontinuität

    Nach Technologietransfer, Standortzulassung und Serienproduktion kann ein Herstellerwechsel neue Validierungen, regulatorische Schritte und Investitionen erfordern. Eine kontrollierte Fortführung oder Beendigung kann daher vernünftiger sein als ein sofortiger Abbruch, besonders bei lebenswichtigen Arzneimitteln. Dies ist eine analytische Hypothese; konkrete Vorstandsentscheidungen sind nicht veröffentlicht.

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  4. 04

    Ein Verstoß führt nicht automatisch zu einem lebenslangen Verbot

    Die FAS-Entscheidung und die rechtskräftige Geldbuße sind wesentliche Adverse-Media- und Kartellrechtsfaktoren. Die geprüften Partnerkodizes verlangen jedoch Bewertung, Kontrollen und fairen Wettbewerb, nicht die universelle lebenslange Kündigung jedes Vertrags. Partner könnten das Risiko als beherrschbar eingestuft haben; ohne Fragebögen, Audits und Ausschussbeschlüsse bleibt dies eine Hypothese.

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  5. 05

    Die zentrale Lücke sind die Due-Diligence-Entscheidungen

    Pharmstandard erklärt, sein Partnerprozess umfasse kritische Risikofaktoren, Compliance und die Genehmigung des Master Agreement. Keine geprüfte Veröffentlichung legt offen, ob die Partner über das Verfahren Nr. 1-11/202-11 informiert wurden, welche Abhilfen sie verlangten oder wer die Fortsetzung genehmigte. Für eine beweisgestützte Antwort auf das „Warum“ sind genau diese Unterlagen erforderlich.

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03 · RUSSIA / EU / UK / US

Kartelle gehören zu den schwersten Wettbewerbsverstößen

Russland

Artikel 11 des Gesetzes Nr. 135-FZ verbietet Kartelle; möglich sind umsatzbezogene Verwaltungsbußen und bei erfülltem Tatbestand Strafbarkeit nach Artikel 178 des Strafgesetzbuchs.

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Europäische Union

Artikel 101 AEUV verbietet Kartelle; die Geldbuße der Europäischen Kommission kann 10 % des gesamten Jahresumsatzes der Gruppe erreichen.

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Vereinigtes Königreich

Neben Unternehmenssanktionen gilt für natürliche Personen ein Kartellstraftatbestand: bis zu fünf Jahre Haft und eine unbegrenzte Geldstrafe.

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Vereinigte Staaten

Preis-, Marktaufteilungs- und Submissionsabsprachen zwischen Wettbewerbern sind Straftaten nach dem Sherman Act und können hohe Geldbußen und Haft nach sich ziehen.

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04 · ACCOUNTABILITY

Fragen, die die Partner überprüfbar beantworten sollten

  1. 01

    Wurde die FAS-Entscheidung Nr. 1-11/202-11 bei der Erst- und Wiederholungsprüfung von Pharmstandard berücksichtigt?

  2. 02

    Welche Abhilfemaßnahmen, Zusicherungen und Prüfmechanismen wurden von der russischen Vertragspartei verlangt?

  3. 03

    Wer innerhalb des jeweiligen Konzerns genehmigte die Fortsetzung der Beziehung und auf welcher dokumentierten Risikobewertung?

  4. 04

    Wie prüfen die Partner heute die Einhaltung des Wettbewerbsrechts bei der Lieferung lebenswichtiger Arzneimittel und in öffentlichen Ausschreibungen?

Grenze der Aussage: Der historische Verstoß wurde durch den FAS festgestellt und gerichtlich überprüft. Daraus folgt weder automatisch ein neuer Verstoß noch ein gegenwärtiges Motiv von Pharmstandard oder ein Fehlverhalten seiner Partner. Neue Sachverhalte bedürfen eigener Untersuchung und Beweise.